Allgemeine Geschäftsbedingungen
„The DJ Trailer" – Mobile DJ-Bühne & Event-Service. Gültig für alle Buchungen und Leistungen.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen zwischen „The DJ Trailer" (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber"). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).
§ 2 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung (Textform, z. B. E-Mail ausreichend) eines Angebots durch den Auftraggeber zustande. Mit der Bestätigung erkennt der Auftraggeber diese AGB als integralen Bestandteil des Vertrages an.
§ 3 Leistungsumfang & Technische Voraussetzungen
- Der Auftragnehmer stellt eine mobile DJ-Bühne (PKW-Anhänger) inklusive der vertraglich vereinbarten Audio- und Lichttechnik sowie der DJ-Performance zur Verfügung.
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Veranstaltungsort für ein Gespann (PKW + Anhänger) ungehindert anfahrbar ist.
- Voraussetzung für den Betrieb ist ein ebenerdiger, fester Stellplatz (Standfläche ca. 2 × 3 Meter) sowie ein separater, fachgerecht abgesicherter und funktionstüchtiger 16A CEE Stromanschluss (Starkstrom) in unmittelbarer Nähe (max. 20 Meter) des Standorts.
- Erkennt der Auftragnehmer vor oder bei Aufbau, dass die technischen Voraussetzungen am Veranstaltungsort nicht erfüllt sind, wird er den Auftraggeber unverzüglich informieren und – soweit zumutbar – eine kostenfreie Nachbesserung oder einen Ausweichstandort anbieten. Gelingt eine einvernehmliche Lösung nicht, kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten; in diesem Fall behält er Anspruch auf Ersatz der bereits erbrachten Aufwendungen.
- Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die auf unzureichende technische Voraussetzungen vor Ort (z. B. instabile Stromversorgung, ungeeigneter Untergrund, mangelnde Zufahrtsmöglichkeit) zurückzuführen sind und die der Auftraggeber zu vertreten hat, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die im Angebot/Vertrag vereinbarten Preise. Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus.
- Die Gage ist unmittelbar nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist schriftlich vereinbart wurde.
- Reisekosten und Spesen werden nach den im Angebot aufgeführten Sätzen berechnet.
§ 5 Stornierung & Ausfallhonorar
Da der Auftragnehmer den Termin sowie die Spezialtechnik exklusiv für den Auftraggeber blockiert, wird bei einer Absage durch den Auftraggeber ein Ausfallhonorar fällig. Dieses staffelt sich wie folgt (jeweils vom vereinbarten Gesamtpreis):
- Bis 45 Tage vor dem Event: 20 %
- 44 bis 21 Tage vor dem Event: 40 %
- 20 bis 8 Tage vor dem Event: 70 %
- 7 Tage bis 48 Stunden vor dem Event: 90 %
- Weniger als 48 Stunden oder Nichterscheinen: 100 %
Die vorgenannten Pauschalen entsprechen dem typischerweise entstehenden Schaden aus entgangener Gage und Opportunitätskosten. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis ausdrücklich gestattet, dass dem Auftragnehmer kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die jeweilige Pauschale. Gelingt dem Auftragnehmer eine nachweisliche Weitervermietung zum selben Termin, wird die Pauschale entsprechend verrechnet bzw. reduziert.
§ 6 Sonderregelung: Outdoor & Wetter
- Der DJ Trailer ist ein reines Outdoor-Konzept. Das generelle Wetterrisiko der Veranstaltung (Regen, Sturm, Kälte etc.) liegt – vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen – beim Veranstalter (Auftraggeber).
- Wetterbedingte Absage durch den Auftraggeber: Wird das Event ausschließlich aufgrund einer schlechten Wetterprognose kurzfristig (weniger als 72 Stunden vor Beginn) abgesagt, gilt abweichend von der Stornostaffel in § 5 ein pauschaliertes Ausfallhonorar in Höhe von 70 % der vertraglichen Gage. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens ausdrücklich gestattet.
- Der Auftragnehmer behält sich vor, den Betrieb bei Gefahr für Leib, Leben oder die Technik (z. B. schweres Unwetter, Sturmwarnung, Blitzschlag) jederzeit einzustellen. In diesem Fall behält der Auftragnehmer seinen Vergütungsanspruch anteilig für die bereits erbrachte Leistung; weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, es sei denn, der Abbruch wurde vom Auftragnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
§ 7 Behördliche Auflagen & GEMA
- Die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen (z. B. Platzmiete, Ausnahmegenehmigungen, Sperrzeiten) sowie die Anmeldung und Gebührenzahlung bei der GEMA obliegen allein dem Auftraggeber.
- Wird die Veranstaltung durch behördliche Anweisung vorzeitig abgebrochen oder untersagt, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. wegen nicht eingeholter Lärmschutzauflagen), bleibt der volle Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bestehen. Beruht der behördliche Eingriff auf keinem vom Auftraggeber zu vertretenden Umstand, wird eine anteilige Vergütung für die bereits erbrachte Leistung fällig.
§ 8 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) beträgt die Haftungshöchstgrenze für leichte Fahrlässigkeit das Dreifache der vereinbarten Vergütung.
- Der Auftraggeber haftet für alle Schäden am Equipment und am Trailer, die durch ihn, seine Gäste, seine Erfüllungsgehilfen oder Teilnehmer der Veranstaltung während der Anwesenheit am Aufstellort verursacht werden.
§ 9 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Worms. Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) gilt diese Gerichtsstandsvereinbarung nicht; § 13 ZPO bleibt unberührt.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§ 10 Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Da unsere Dienstleistung (DJ-Auftritt an einem verbindlich vereinbarten Termin) eine Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen darstellt und der Vertrag einen vom Verbraucher bestimmten Termin vorsieht, besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
Der Auftraggeber kann den Vertrag daher ausschließlich nach Maßgabe der Stornierungsregelungen in § 5 dieser AGB beenden.