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The DJ Trailer – Mobiler DJ Worms
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

„The DJ Trailer“ – Mobile DJ-Bühne & Event-Service. Gültig für alle Buchungen und Leistungen.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen zwischen „The DJ Trailer“ (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung (Textform, z. B. E-Mail ausreichend) eines Angebots durch den Auftraggeber zustande. Mit der Bestätigung erkennt der Auftraggeber diese AGB als integralen Bestandteil des Vertrages an.

§ 3 Leistungsumfang & Technische Voraussetzungen

  1. Der Auftragnehmer stellt eine mobile DJ-Bühne (PKW-Anhänger) inklusive der vertraglich vereinbarten Audio- und Lichttechnik sowie der DJ-Performance zur Verfügung.
  2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Veranstaltungsort für ein Gespann (PKW + Anhänger) ungehindert anfahrbar ist.
  3. Voraussetzung für den Betrieb ist ein ebenerdiger, fester Stellplatz (Standfläche ca. 2 × 3 Meter) sowie ein separater, fachgerecht abgesicherter und funktionstüchtiger 16A CEE Stromanschluss (Starkstrom) in unmittelbarer Nähe (max. 20 Meter) des Standorts.
  4. Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die auf unzureichende technische Voraussetzungen vor Ort (z.B. instabile Stromversorgung, ungeeigneter Untergrund, mangelnde Zufahrtsmöglichkeit) zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die im Angebot/Vertrag vereinbarten Preise. Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus.
  2. Die Gage ist unmittelbar nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist schriftlich vereinbart wurde.
  3. Reisekosten und Spesen werden nach den im Angebot aufgeführten Sätzen berechnet.

§ 5 Stornierung & Ausfallhonorar

Da der Auftragnehmer den Termin sowie die Spezialtechnik exklusiv für den Auftraggeber blockiert, wird bei einer Absage durch den Auftraggeber ein Ausfallhonorar fällig. Dieses staffelt sich wie folgt:

  • Bis 45 Tage vor dem Event: 20 %
  • 44 bis 21 Tage vor dem Event: 40 %
  • 20 bis 8 Tage vor dem Event: 70 %
  • 7 Tage bis 48 Stunden vor dem Event: 90 %
  • Weniger als 48 Stunden oder Nichterscheinen: 100 %

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis ausdrücklich gestattet, dass dem Auftragnehmer kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die jeweilige Pauschale. Gelingt dem Auftragnehmer eine nachweisliche Weitervermietung zum selben Termin, wird die Pauschale entsprechend verrechnet bzw. reduziert.

§ 6 Sonderregelung: Outdoor & Wetter

  1. Der DJ Trailer ist ein reines Outdoor-Konzept. Das generelle Wetterrisiko der Veranstaltung (Regen, Sturm, Kälte etc.) liegt allein beim Veranstalter (Auftraggeber).
  2. Schlechtwetter-Kulanz: Wird das Event explizit aufgrund einer schlechten Wetterprognose kurzfristig (weniger als 72 Stunden vor Beginn) abgesagt, greift abweichend von der Stornostaffel in § 5 ein reduziertes Ausfallhonorar von fest 70 % der vertraglichen Gage.
  3. Der Auftragnehmer behält sich vor, den Betrieb bei Gefahr für Leib, Leben oder die Technik (z. B. schweres Unwetter, Sturmwarnung, Blitzschlag) einzustellen. In diesem Falle bleibt der Vergütungsanspruch bestehen, sofern der Abbruch nicht durch den Auftragnehmer grob fahrlässig verschuldet wurde.

§ 7 Behördliche Auflagen & GEMA

  1. Die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen (z.B. Platzmiete, Ausnahmegenehmigungen, Sperrzeiten) sowie die Anmeldung und Gebührenzahlung bei der GEMA obliegen allein dem Auftraggeber.
  2. Wird die Veranstaltung durch behördliche Anweisung oder durch den Auftraggeber vorzeitig abgebrochen oder untersagt (z.B. wegen Lärmschutzbeschwerden), bleibt der volle Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bestehen.

§ 8 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden am Equipment und am Trailer, die durch ihn, seine Gäste, seine Erfüllungsgehilfen oder Teilnehmer der Veranstaltung während der Anwesenheit am Aufstellort verursacht werden.

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig (gegenüber Kaufleuten) – Worms.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt (Salvatorische Klausel).

Stand: 08.05.2026

The DJ Trailer | Worms, Rheinhessen

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